Gasheizungen
Gasheizungen waren bisher für ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bekannt. Nachdem die staatliche Förderung für Gasheizungen im Juli 2022 komplett entfallen ist und die steigenden Gaspreise auch den Betrieb der Gasheizung deutlich verteuert haben, werden Gasheizung wohl langfristig verschwinden. Erneuerbare Energien werden hingegen an Bedeutung gewinnen. Wenn Sie sich trotzdem für eine Gasheizung entscheiden, wählen Sie eine Anlage mit moderner Brennwerttechnik. Mit der Kombination aus Gasheizung und erneuerbaren Energien (Hybridheizung), wie zum Beispiel einer Wärmepumpe, können auch in Zukunft effiziente, kosteneffektive Heizsysteme genutzt werden.
Muss ich meine Gasheizung ab 2024 ersetzen?
Es gibt derzeit noch keine Verbote für Gasheizungen. Aber der Trend geht klar in Richtung umweltfreundlicherer Alternativen, da wir am Beginn einer neuen Ära der Heizungstechnologie stehen. Deshalb ist jetzt die perfekte Zeit, um sich über alternative Heizungssysteme zu informieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Auf unserer Webseite finden Sie umfangreiche Informationen zu verschiedene Heizungsarten, inklusive ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile. Entscheiden Sie sich für eine moderne Heizung und profitieren Sie von den vielen Vorteilen.
Lohnt sich der Neueinbau einer Gasheizung?
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die ab 2024 gelten, bringen wichtige Veränderungen für den Einbau von Heizungen mit sich. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die Sie bei der Überlegung eines Neueinbaus einer Gasheizung berücksichtigen sollten:
Einschränkungen für neue Gasheizungen
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies bedeutet, dass der Einbau reiner Gasheizungen in Neubauten zunehmend eingeschränkt wird. Trotzdem bleiben Gasheizungen, insbesondere in Form von Hybridmodellen, eine Option, insbesondere in Bestandsbauten und bei Austausch in bestehenden Gebäuden.
Übergangsfristen und Ausnahmen
Es gibt diverse Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel können bis zur Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung weiterhin reine Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Darüber hinaus gibt es für bestehende Gasheizungen keine sofortige Austauschpflicht, jedoch sollten bei Neuplanungen die langfristigen Änderungen und der steigende CO2-Preis auf fossile Brennstoffe berücksichtigt werden.
Zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien
Das Ziel der neuen Regelungen ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Heizungsbranche zu erhöhen und so langfristig zur Treibhausgasneutralität beizutragen. Dies schafft Anreize für den Einsatz alternativer Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen.
Beratung und Förderungen
Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist ab 2024 eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben. Diese Regelung soll Hausbesitzer vor Fehlinvestitionen schützen. Zudem gibt es staatliche Förderungen für den Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien, wie z.B. durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder vergünstigte Kredite der KfW-Bank.
Langfristige Planungssicherheit
Durch die Neuerungen des GEG und die kommunalen Wärmeplanungen soll langfristige Planungssicherheit geschaffen werden. Dies bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, ihre Heizungssysteme entsprechend den zukünftigen Anforderungen und Möglichkeiten zu gestalten.
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es empfehlenswert, sich gut zu informieren und die langfristigen Vorteile erneuerbarer Heizsysteme in Betracht zu ziehen. Die Investition in eine Gasheizung könnte kurzfristig noch eine Option sein, insbesondere in Bestandsgebäuden, aber die langfristigen Trends und gesetzlichen Vorgaben weisen klar in Richtung erneuerbarer Energien.
Wichtige Regelungen für den Einbau neuer Gasheizungen
Im Rahmen der Energiewende und der fortschreitenden Klimaschutzbestrebungen Deutschlands ergeben sich ab 2024 einige wesentliche Änderungen im Bereich der Heizungstechnik. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für den Einbau neuer Gasheizungen, die Sie beachten sollten:
Einschränkung des Einbaus reiner Gasheizungen
Der Einbau von Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, ist in Neubauten und in Baulücken ab dem folgenden Zeitpunkt nicht mehr gestattet:
- Mitte 2026: Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau in Neubauten nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass für alle neuen Gebäude, die nach diesem Datum errichtet werden, Heizsysteme erforderlich sind, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest als Hybridlösungen konzipiert sind.
- Mitte 2028: Diese Frist gilt für den Einbau in Bestandsbauten, die in Baulücken errichtet werden. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch in diesen Fällen Heizsysteme installiert werden, die den neuen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien entsprechen.
Bestandsheizungen
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Ein kompletter Austausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung irreparabel ist.
Austauschpflicht
Die bestehende Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebsdauer bleibt weiterhin bestehen.
Hybridheizungen
Der Einsatz von Hybridheizungen, die eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energien nutzen, bleibt eine zulässige Option. Hierbei muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.
Übergangsfristen
Bei einer Heizungshavarie dürfen Eigentümer vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden muss.
H2-Ready Gasheizungen
Diese Heizungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Erdgas auf reinen Wasserstoff umgerüstet werden.
Übergangsfristen in Mehrfamilienhäusern
Für Gasetagenheizungen können bis zu 13 Jahre Übergangsfrist in Anspruch genommen werden.
Beratungspflicht
Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist ab 2024 eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen schrittweise zu reduzieren und den Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien zu fördern. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was kann ich bei einer Störung meiner Gasheizanlage selbst tun?
Wenn Ihre Gasheizanlage gestört ist, haben Sie als Verbraucher leider nur begrenzte Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Zunächst können Sie die Stromversorgung des Wärmeerzeugers überprüfen, indem Sie die Sicherungen überprüfen und sicherstellen, dass sie eingeschaltet sind. Ebenso sollten Sie den Wasserdruck in der Heizungsanlage kontrollieren und bei Bedarf einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) beauftragen, die Anlage wieder aufzufüllen.
Es ist wichtig zu beachten, welche Fehlermeldung vom Wärmeerzeuger oder dessen Regelung angezeigt wird (z. B. A11). Außerdem ist es hilfreich, Informationen über den Hersteller, den Typ und die Seriennummer der Heizanlage zu haben, sowie die Dauer der bestehenden Störung. Bei einer Störungsbeseitigung ist eine genaue Beschreibung der Umstände hilfreich, um die Problemursache besser identifizieren und beheben zu können. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, einen qualifizierten Fachbetrieb zu kontaktieren, um die Störung professionell zu beheben.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Gasheizungen zu beachten?
Bei Gasheizungen ist Sicherheit oberstes Gebot. Stellen Sie sicher, dass Ihr Heizgerät regelmäßig von einem Fachmann gewartet wird, um potenzielle Gaslecks oder andere Probleme zu erkennen. Verwenden Sie ausschließlich zertifizierte Installateure für Installation und Wartung. Ein Kohlenmonoxid-Detektor ist ebenfalls empfehlenswert, um vor dieser geruchlosen, aber gefährlichen Gasart zu warnen.
Was ist der Heizungscheck für Gasheizungen?
Der Heizungscheck dient dazu, die Effizienz und Funktionalität einer Heizungsanlage zu überprüfen. Ein Profi kann durch diesen Check Einsparpotenziale im gesamten Heizsystem erkennen, von der Wärmeerzeugung bis zur Wärmeübergabe. Der Prozess umfasst eine Bewertung des Wärmeerzeugers, der Wärmeverteilung und der Wärmeübergabe. Ziel ist es, Mängel zu identifizieren und dem Heizungsbetreiber sowohl die Probleme als auch mögliche Lösungen detailliert aufzuzeigen. Der Heizungscheck beinhaltet eine energetische Beurteilung verschiedener Anlagenkomponenten. Die Grundlagen für diesen Check sind die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018. Das Verfahren beurteilt den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe, um energetisches Verbesserungspotenzial zu identifizieren.
Wer muss den Heizungscheck für Gasheizungen ausführen und warum?
Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, müssen den Check vom Fachbetrieb (SHK-Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater) durchführen lassen. Seit dem 1. Oktober 2022 ist in Deutschland für alle Haushalte mit Gasheizung eine Heizungsprüfung vorgeschrieben. Dies geht aus der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor. Der Heizungscheck, der den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) entspricht, bietet eine umfassende und normgerechte Überprüfung im Sinne der EnSimiMaV. Bei festgestelltem Optimierungsbedarf müssen entsprechende Maßnahmen bis zum 15.09.2024 umgesetzt werden. Für größere Gebäude gibt es jedoch frühere Stichtage.
Bis wann soll der Check erfolgt sein?
Bis zum 30. September 2024 sollen Besitzer von Gasheizungen den Check durchführen lassen. Ob es Strafen bei Nichteinhaltung der Frist gibt, ist derzeit noch ungeklärt. Aber: Wer sparen will, kommt am Heizungscheck nicht vorbei.
Gibt es auch Ausnahmen?
Der Heizungscheck entfällt, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde, das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
verwaltet wird, die Gebäude über standardisierte Gebäudeautomation verfügen.
Was wird beim Heizungscheck gemacht?
Der Fachmann optimiert das Heizsystem hinsichtlich mögliche Schwachstellen und inspiziert dafür u. a. folgende Komponenten:
- Heizungspumpe
- Dämmung der Leitungsrohre
- Nachtabsenkung
- Brennwertnutzung
- Heizkesselregelung
- Systemtemperaturen
- Abgase- und Wärmeverluste
- Dimensionierung des Kessels
- Regeleinrichtung der Heizkörper
Im Anschluss muss das Ergebnis der Heizungsprüfung schriftlich festgehalten werden, sodass Sie einen Nachweis dazu haben.
Alternativen zur Gasheizung
Entdecken Sie effiziente und umweltfreundliche Alternativen zur Gasheizung, die im Einklang mit den neuesten Energievorschriften in Deutschland ab 2024 stehen. Mit dem zunehmenden Fokus auf Klimaschutz und erneuerbare Energien bieten sich vielfältige Heizungsoptionen an, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Von innovativen Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen bis hin zu nachhaltigen Biomasseheizungen und H2-Ready-Gasheizungen – die Auswahl an modernen Heizsystemen ist groß. Diese Alternativen unterstützen nicht nur das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045, sondern bieten auch langfristige Kosteneinsparungen. Lassen Sie sich von uns beraten, um das ideale Heizsystem für Ihr Zuhause zu finden, das Komfort und Effizienz optimal verbindet.
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind eine effiziente Alternative, die Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder dem Erdreich nutzen. Sie zeichnen sich durch hohe Energieeffizienz und einen niedrigen CO2-Ausstoß aus. Besonders effektiv sind sie in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Für die Installation von Wärmepumpen gibt es staatliche Förderungen.
Hybridheizung
Hybridheizungen vereinen konventionelle mit erneuerbaren Energiequellen und bieten eine flexible und effiziente Nutzung der Energie. Oft wird so eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Sie eignen sich hervorragend zur Nachrüstung bestehender Heizsysteme und ermöglichen einen schrittweisen Übergang zu vollständig erneuerbaren Energien. Die Planung einer Hybridheizung erfordert Erfahrung, damit die Technik wirklich effektiv arbeitet – wir beraten Sie gern umfassend!
Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Unterstützung der Heizung. Sie sind umweltfreundlich, kosteneffizient und können ideal mit anderen Heizsystemen kombiniert werden, um die Energieeffizienz weiter zu steigern.
Biomasseheizung
Biomasseheizungen verbrennen nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets oder Hackschnitzel und gelten daher als CO2-neutral und nachhaltig. Für den Umstieg auf eine Biomasseheizung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die die Investitionskosten deutlich reduzieren können.
H2-Ready-Gasheizungen
H2-Ready-Gasheizungen sind eine zukunftsorientierte Lösung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können. Sie bieten eine umweltfreundliche Übergangslösung und unterstützen die Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
Fernwärme
Fernwärme ist eine effiziente und umweltfreundliche Option, besonders wenn sie aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Sie ist abhängig von der Verfügbarkeit in der jeweiligen Region und kann eine gute Alternative sein, wenn Sie in einem Gebiet mit gut ausgebautem Fernwärmenetz wohnen.
Nahwärme
Nahwärme versorgt Gebäuden mit Wärme, die in unmittelbarer Nähe produziert wird. Dies kann beispielsweise in kleinen, lokalen Heizwerken geschehen, die mit erneuerbaren Energien wie Biomasse betrieben werden oder die Abwärme von Industrieanlagen nutzen. Nahwärmenetze sind besonders effizient in dicht bebauten Gebieten oder Wohnkomplexen. Sie bieten den Vorteil, dass sie eine zentrale, effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung für mehrere Gebäude gleichzeitig ermöglichen. Zudem können sie flexibel an verschiedene Energiequellen angepasst werden und tragen so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung, und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
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