Anerkennung als Fachbetrieb

Wir sind jetzt offiziell Fachbetrieb nach §62 des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der ÜWG!

Was das ist?
Seit dem 01. August 2017 gilt eine bundeseinheitliche Fachbetriebspflicht für alle Arbeiten an ober- und unterirdischen Heizölverbraucheranlagen.

Das heißt:
SHK-Fachbetriebe, die NICHT die Zusatzqualifikation AwSV-Fachbetrieb besitzen, dürfen bei Anlagen größer als 1.000 Liter und < 100 kW lediglich Arbeiten durchführen, die sich auf den Tätigkeitsbereich hinter der Absperreinrichtung (Ölfilter) beziehen. Darunter fällt z. B. der Austausch des Ölfiltereinsatzes, des Ölbrenners sowie die Wartung. Arbeiten wie die Umrüstung der Ölleitungen, Ersetzen von Sicherheitseinrichtungen oder Neuverlegung von Füll- oder Ölleitungen dürfen NUR von einem AwSV-Fachbetrieb  durchgeführt werden.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Gerne können Sie sich vorab die Information „Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung“ herunterladen.